Affiliate-Partnerprogramm auf superfein.at
Innerhalb unseres Onlineangebotes setzen wir auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO branchenübliche Trackingmaßnahmen ein, soweit diese für den Betrieb des Affiliatesystems erforderlich sind. Nachfolgend klären wir die Nutzer über die technischen Hintergründe auf. Die von unseren Vertragspartnern angebotene Leistungen können auch auf anderen Webseiten beworben und verlinkt werden (sog. Affiliate-Links oder After-Buy-Systeme, wenn z.B. Links oder Leistungen Dritter nach einem Vertragsschluss angeboten werden). Die Betreiber der jeweiligen Webseiten erhalten eine Provision, wenn Nutzer den Affiliate-Links folgen und anschließend die Angebote wahrnehmen. Zusammenfassend, ist es für unser Onlineangebot erforderlich, dass wir nachverfolgen können, ob Nutzer, die sich für Affiliate-Links und/oder die bei uns verfügbaren Angebote interessieren, die Angebote anschließend auf die Veranlassung der Affiliate-Links oder unserer Onlineplattform, wahrnehmen. Hierzu werden die Affiliate-Links und unsere Angebote um bestimmte Werte ergänzt, die ein Bestandteil des Links oder anderweitig, z.B. in einem Cookie, gesetzt werden können. Zu den Werten gehören insbesondere die Ausgangswebseite (Referrer), Zeitpunkt, eine Online-Kennung der Betreiber der Webseite, auf der sich der Affiliate-Link befand, eine Online-Kennung des jeweiligen Angebotes, eine Online-Kennung des Nutzers, als auch Tracking-spezifische Werte wie z.B. Werbemittel-ID, Partner-ID und Kategorisierungen. Bei der von uns verwendeten Online-Kennungen der Nutzer, handelt es sich um pseudonyme Werte. D.h. die Online-Kennungen enthalten selbst keine personenbezogenen Daten wie Namen oder E-Mailadressen. Sie helfen uns nur zu bestimmen ob derselbe Nutzer, der auf einen Affiliate-Link geklickt oder sich über unser Onlineangebot für ein Angebot interessiert hat, das Angebot wahrgenommen, d.h. z.B. einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Die Online-Kennung ist jedoch insoweit personenbezogen, als dem Partnerunternehmen und auch uns, die Online-Kennung zusammen mit anderen Nutzerdaten vorliegen. Nur so kann das Partnerunternehmen uns mitteilen, ob derjenige Nutzer das Angebot wahrgenommen hat und wir z.B. den Bonus auszahlen können.